Halteverbot bestellen: Umzug mit sicherem Parkplatz
Die Herrichtung eines Halteverbotes für den Umzug ist nicht vorgeschrieben. Beim Halteverbot wird allgemein zwischen dem einseitigen und dem zweiseitigen Halteverbot unterschieden.
Je nach der räumlichen Situation vor der Wohnung kann dieses aber durchaus sinnvoll sein. Besonders wenn die Parkplatzsituation oder der grundsätzliche freie Raum vor Ort nur in sehr begrenzter Form vorhanden ist, kann sich ein Halteverbot lohnen, um mit dem Hausrat nur möglichst kurze Wege zurücklegen zu müssen und die Umzugshilfe zu erleichtern.
Beantragung des Halteverbots
Die Beantragung des Halteverbots sollte beim zuständigen Straßenverkehrsamt spätestens 2 bis 3 Wochen vor dem geplanten Umzugstermin erfolgen. In dem zugehörigen Antrag müssen Sie neben der Ortsangabe auch den zeitlichen Rahmen und die Länge der Absperrung abgeben. Hierbei hat es sich in der Praxis bewährt, die angegebene Länge um mehrere Meter zu verlängern, um ein problemloses Rangieren mit dem Transportfahrzeug der Umzugsfirma oder der Umzugshelfer zu ermöglichen. Die Halteverbotsschilder wiederum müssen 2 bis 4 Tage vor der geplanten Sperrung aufgestellt werden, um den Fahrzeugen, welche zurzeit noch im Halteverbot stehen, genügend Zeit zum Umparken zur Verfügung zu stellen.
Kosten eines Halteverbots
Die Gesamtkosten für ein Halteverbot setzen sich zum einen aus den Antragsgebühren des zuständigen Straßenverkehrsamtes und zum anderen den Mietkosten für die Schilder bzw. den Aufstellkosten einer externen Firma zusammen.
Die behördliche Genehmigung kostet je nach Amt zwischen 12 und 40 Euro. Hinzu kommen die Mietkosten für die Schilder, die sich auf 3 bis 15 Euro pro Tag sowie eine festgelegte Kaution belaufen. Für die Inanspruchnahme eines Aufstellservice eines externen Unternehmens fallen Kosten zwischen 60 und 140 Euro an.
Halteverbot selbständig herrichten
Grundsätzlich ist es jedem mit einer behördlichen Genehmigung gestattet, ein Halteverbot einzurichten. Hierbei sind Sie als Aufsteller jedoch zusätzlich dafür verantwortlich, dass Sie sich die passenden Schilder mieten und diese dann auch an entsprechender Stelle sicher aufzustellen. Des Weiteren muss zusätzlich ein Aufstellungsprotokoll erstellt werden und zum zeitlichen Ablauf des Halteverbots alles wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt werden.
Eine entspanntere Variante stellt die Abgabe aller zugehörigen Tätigkeiten an ein professionelles Umzugsunternehmen dar. Preislich bewegen Sie sich hierbei zwischen 60 und 140 Euro, was in Relation zu den Kosten für die Miete von zwei Schildern für mehrere Tage zu keiner großen Abweichung führt. Ein zusätzlicher Vorteil ergibt sich für Sie im Schadenfall, da die Haftung vollständig durch das ausführende Unternehmen übernommen wird.
Halteverbot ohne Genehmigung
Von der Herrichtung eines Halteverbots ohne behördliche Genehmigung zur Einsparung von Kosten ist dringend abzuraten. Dies kann Ihnen im schlimmsten Fall als gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b des Strafgesetzbuches ausgelegt werden, der sogar mit einer Freiheitsstrafe belegt werden kann. Des Weiteren ergibt sich für Sie ohne Autorisierung keine Handhabe gegenüber potenziellen Falschparkern. Mit der korrekten Bevollmächtigung können Sie die Fahrzeuge von Falschparkern von der Polizei oder dem Ordnungsamt entfernen lassen.
Abschleppen von Falschparkern im Halteverbot
Bevor das Fahrzeug eines Falschparkers abgeschleppt wird, wird zuerst versucht, den Halter ausfindig zu machen und ihn zum Umparken zu bewegen. Sollte eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein, wird das Fahrzeug kostenpflichtig für den jeweiligen Besitzer abgeschleppt.