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Umzug am Sonntag oder Feiertag

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Regeln die zu beachten sind

Es ist allgemein bekannt, dass ein Umzug viel Zeit in Anspruch nimmt. Es sind etliche Vorbereitungen zu treffen, damit Ihr Umzug zügig abgewickelt werden kann. Ein wichtiger Faktor ist dabei der Umzugstag. Dieser fällt im Allgemeinen auf das Wochenende, speziell auf einen Sonntag, da die meisten Helfer sowie die Familie an diesem Tag zur Verfügung stehen. Der Umzug an einem Sonntag kann allerdings einige Probleme mit sich bringen.

Klare Regelungen für Umzüge am Sonntag

Grundsätzlich ist der Umzug an Feiertagen und sonntags nicht gestattet. Diese Regel unterliegt dem sogenannten Feiertagsgesetz. Der Paragraf 4 im Feiertagsgesetz beschreibt die genauen Punkte ausführlich. Feiertagsgesetze sind jedoch nicht in allen Bundesländern gleich. Jedes Land besitzt zu diesem Thema eigene konkrete Vorschriften. Umfassende Informationen im Vorfeld Ihres Umzugs zu sammeln ist daher sehr empfehlenswert.

Laut Gesetz gibt es bestimmte Tätigkeiten, die an diesen Tagen nicht auszuführen sind. Es handelt sich dabei besonders um aufschiebbare Vorhaben, welche auch an normalen Wochentagen zu erledigen sind. Im Feiertagsgesetz wird zudem beschrieben, dass lediglich unaufschiebbare Arbeit wie beispielsweise häusliche oder landwirtschaftliche Aufgaben an Sonntagen/Feiertagen erlaubt sind. Ein Umzug kann zu dieser Art Arbeit zählen.

Gesetzgebung und Verordnungen der Sonntagsruhe

Ihr Umzug stellt eine unaufschiebbare Arbeit dar, wenn bestimmte Fristen zwingend einzuhalten sind. Umzugs-Fahrzeuge, die über 7,5 Tonnen aufweisen, unterliegen sonntags einem Fahrverbot. Dieses Fahrverbot gilt für die Zeitspanne von null Uhr bis 22 Uhr. Bestimmte Transportfahrzeuge dürfen nach Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung keinen Anhänger mitführen. Falls doch, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von 120 Euro drohen.

Die Nutzung von Umzugs-Fahrzeugen ist somit für Sonntage stark eingeschränkt. Allerdings sind Kleintransporter erlaubt. Fahrzeuge, die nur als Zugmaschine unterwegs sind oder als Sattelzugmaschine bezeichnet werden, sind ebenfalls erlaubt. Gleiches gilt für den Schienen-Straßen-Güterverkehr, wenn die Entfernung unter 200 Kilometer beträgt. Weiterhin müssen Sie bei Ihrem Umzug am Sonntag das Bundes-Immissionsschutz-Gesetz beachten, welches die Reduzierung des Geräuschpegelsvorgibt.

Eine weitere Erschwernis beim Umzug am Sonntag ist, dass Handwerksarbeiten, die viel Lärm erzeugen, zu vermeiden sind. Mietverträge beinhalten meistens Hausordnungen, die an Feiertagen und sonntags lautstarkes Hämmern, Bohren oder auch Musik untersagen. Legen Sie Ihre Vorbereitungen jedoch geschickt auf einen Wochentag, geht es am Sonntag/Feiertagdeutlich leiser zu. Den Transport Ihres Umzugsgutes im jeweiligen Haus sollten Sie im Vorfeld mit den Nachbarn absprechen oder ganz besonders vorsichtig sein. Grundsätzlich ist Ihr Umzug am Sonntag/Feiertag also möglich.

Umziehen am Sonntag geschickt organisieren

Damit Sie Ihren Transporter ohne Verzögerungen und weite Wege Ein-/Ausladen können, ist es essenziell, dass Sie früh genug Stellplätze absperren beziehungsweise bei der Kommune/örtlichen Verwaltung eine Absperrung (Halteverbotszonebeantragen) organisieren.

In Mietverträgen werden die Ruhezeiten für Sonn- und Feiertage folgendermaßen festgelegt:
– Samstags von 13 Uhr bis 15 Uhr sowie ab 19 Uhr.
– Für Sonntage und Feiertage gilt am gesamten Tag Ruhezeit, wenn die Hausordnung keine anderen Vereinbarungen regelt.

Generell gilt zudem, dass Verständnis und Rücksichtnahme gegenüber Ihren Nachbarn bei einem Umzug sonntags an erster Stelle stehen. Normalerweise sind Nachbarn einsichtig, falls Sie Ihre Gründe kommunizieren. Dennoch sollten Sie stets bedenken, dass Sonntage/Feiertage als Ruhetage gelten.

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